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Fördermittel bei Beschäftigung chronisch Kranker und Schwerbehinderter für eine barrierefreie Beschäftigung bzw. Arbeitsassistenz
Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung bzw. einer Schwerbehinderung kann ein Arbeitnehmer Zuschüsse für die Arbeitsplatz-Ausstattung bekommen. Beantragt werden können z.B körpergerechte Schreibtischstühle oder andere technische Hilfsmittel. Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nur zum Teil erbringen kann, gibt es die Möglichkeit, eine Arbeitsassistenz bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Sie übernimmt die dafür anfallenden Kosten bis zu drei Jahre. Anschließend übernimmt das Integrationsamt die Finanzierung der Arbeitsassistenz. Bei Bedarf finanziert die Rentenversicherung Kostenzuschüsse für die Beschaffung eines Autos und den Führerschein.
Berufliche Weiterbildungen, Umschulungen und berufsvorbereitende Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden ebenfalls auf Antrag von der Rentenversicherung finanziert.
Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen ist, wer aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder technische Hilfsmittel benötigt werden, um seinen Beruf weiter ausüben zu können. Eine versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren muss erfüllt sein (bei weniger als 15 Jahren ist die Agentur für Arbeit zuständig). Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht und durch Leistungen der Teilhabe eine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wird, kann einen Antrag stellen.
>>> Für die Beantragung von Fördermitteln oder einer Arbeitsassistenz gibt es keine allgemeingültigen Antragformulare. Bitte wenden Sie sich direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.