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INFO
Schwerbehindertenausweis

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50). Hat man einen Grad der Behinderung ab 20, bekommt man einen Feststellungsbescheid. Liegt der festgestellte Grad der Behinderung unter 20, gibt es weder Bescheinigung noch Ausweis.

Der Grad der Behinderung dient als Maß für die Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und deren Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen des Lebens. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf.

Der beste Zeitpunkt für eine Antragstellung ist dann, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Behinderung, Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert ist.

Die Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Bundeslandes bei verschiedenen Stellen.

>>> Hier finden Sie alle Antragsformulare, nach Bundesland geordnet.

>>> Für Niedersachsen: Broschüre „Behinderung und Ausweis“

Neben dem gesonderten Kündigungsschutz können Sie hinsichtlich Ihrer Schwerbehinderung eine Vielzahl an Förderungen und Leistungen in Anspruch nehmen.

>>> Hier finden Sie die Förderungen und Leistungen näher erläutert (Punkte 26-28).

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